3.1 Eckpfeiler Technische Infrastruktur

3.1.1 Breitbandausbau im Kreisgebiet

3.1.1.1 Leitungsgebundene Breitbandversorgung

Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte im Kreisgebiet ist ohne Zweifel die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen mit breitbandigen Telekommunikationsanschlüssen.

Zieldefinition

Ziel 1: Die Bürger und die Unternehmen, die heute mit einer Bandbreite von unter 30 Mbit/s versorgt sind, sollen flächendeckend mit einer Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s bis spätestens 2021 versorgt werden.

Ziel 2: Der Kreis unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten das Ziel von Bund und Land, die flächendeckende Versorgung mit einer symmetrischen[1] Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s bis 2025 zu realisieren.


[1] Symmetrische Bandbreite bedeutet eine gleiche Datenrate sowohl beim Download als auch beim Upload

Maßnahmen

  • Erschließung der bisher unterversorgten Gebieten (<30 Mbit/s) durch private Anbieter über ein neu verlegtes Glasfasernetz in den Ortslagen in denen es wirtschaftlich umsetzbar ist.
  • Erhöhung der Bandbreite in den Gebieten die bisher als ausreichend versorgt galten durch die örtlichen Netzbetreiber. Aktuell bei der Telekom durch Vectoring und bei den Kabelnetzbetreibern durch Glasfaserleitungen zu den Kopfstellen. Durch die geänderte Zielvorgabe von Bund und Land ist auch hier ein Glasfaserausbau erforderlich.  
  • Erschließung der bisher unterversorgten Außenbereiche mit Hilfe von Förderprogrammen von Bund und Land.
  • Erschließung von Gewerbegebieten über Glasfasernetze (FTTB)[1] mit einer symmetrischen Mindestbandbreite von 1 Gbit/s mit Hilfe von Förderprogrammen von Bund und Land.

[1] FTTB: Fiber to the Building; Glasfaserleitungen bis in das Gebäude

Umsetzung

In 21 Ortslagen erfolgt derzeit der Breitbandausbau über ein neu verlegtes Glasfasernetz durch private Anbieter (FTTH)[1]. In 15 Ortslagen ist das Netz bereits im Produktivbetrieb. In drei Ortslagen läuft der Netzausbau und in zwei Orten ist die Nachfragebündelung abgeschlossen und der Ausbau ist in Planung. Ein Netzausbau erfolgt nur, wenn mindestens 40% der Haushalte einen Anschluss beauftragen. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau in diesen Ortslagen bis Ende 2019 abgeschlossen sein wird.

In den größeren Orten mit einem TV-Kabelnetz erfolgt eine Ertüchtigung der vorhandenen Netze durch die örtlichen Netzbetreiber aus eigenen Mitteln und nach eigenem Zeitplan. Man kann davon ausgehen, dass die erste Stufe der Ertüchtigung (DOCSIS 3.1)  bis zum Jahr 2021 weitgehend abgeschlossen sein wird. Um das Gigabit-Netz zu realisieren ist auch in diesen Gebieten ein flächendeckendes Glasfasernetz erforderlich.

Zum öffentlich geförderten Ausbau der Außenbereiche und Gewerbegebiete hat der Kreis  Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung Breitband gestellt. 2017 wurden die entsprechenden Förderbescheide erteilt. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 59,3 Mio. €. Förderfähig sind alle Bereiche, die aktuell eine Versorgung unter 30 Mbit/s im Downstream haben und die in den nächsten Jahren nicht privatwirtschaftlich ausgebaut werden.

Die bisherigen Förderkriterien sahen eine technikneutrale Ausschreibung und als wesentliches Kriterium für den Zuschlag eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream vor. Dieses Ziel lässt sich mit der vorhandenen Infrastruktur auf der Basis von Kupferkabeln über die Vectoring-Technik erreichen. Durch den damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil ergibt sich trotz der technikneutralen Ausschreibung fast immer ein Zuschlag für die Betreiber des vorhandenen Netzwerks.

Während der Vorbereitung der Ausschreibung setzte sich allgemein die Erkenntnis durch, dass eine zukunftsfähige Breitbandversorgung nur mit einem symmetrischen Gigabitnetz zu erreichen ist. Zunächst auf Landes- und dann auch auf Bundesebene wurde das neue Ziel formuliert, bis zum Jahr 2025 ein flächendeckendes Gigabitnetz zu bauen. Nach dem derzeitigen technischen Stand ist dieses Ziel nur durch einen flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen zu erreichen.[2]

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurden die laufenden Ausschreibungen zunächst gestoppt und seitens des Kreises auf Bundes- und Landesebene intensiv dafür geworben, die Förderkriterien dahingehend anzupassen, dass der unmittelbare Aufbau eines Glasfasernetzes förderfähig ist. Das Fördervolumen würde sich damit in etwa verdoppeln (auf insgesamt etwa 120 Mio. €). Aber es ist deutlich wirtschaftlicher gleich ein Glasfasernetz aufzubauen, als zunächst einen Ausbau auf Vectoring-Basis durchzuführen, um unmittelbar danach doch ein Glasfasernetz zu bauen. Die Anwohner haben damit auch den Vorteil deutlich früher einen wirklich leistungsfähigen Breitbandanschluss zu bekommen.

Die ganz aktuelle Entwicklung zeigt, dass ein Upgrade des Förderantrags auf den Glasfaserausbau erfolgreich sein könnte. Derzeit befindet sich eine Novelle des Bundesförderprogramms Breitband in der Umsetzung, die im Juli 2018 in Kraft treten könnte. Da die bisher bewilligten Fördermittel noch nicht in konkreten Aufträgen gebunden sind, kann der Kreis dann unmittelbar das Upgrade des Förderprogramms beantragen. Vom Breitbandbüro des Bundes wurde eine zeitnahe Bewilligung des Förderantrags und eine mögliche Übernahme des 10% Eigenanteils der Kommunen durch das Land signalisiert.

Teil des Förderprogramms ist auch der Ausbau der unterversorgten Schulen und Gewerbegebiete. Für diese Bereiche ist ein Glasfaseranschluss (FTTB) vorgegeben um eine symmetrische Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s sicherzustellen.


[1] FTTH: Fiber to the Home; Glasfaserleitungen bis in die Wohnung

[2] Weitere Informationen zu den technischen Hintergründen finden sich im gleichnamigen Anhang unter Abschnitt 3.1.1.1

3.1.1.2 Breitbandversorgung über Mobilfunk

Bei den Mobilfunknetzbetreibern ist eine weitgehende flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk der 4. Generation (LTE-Netz) gegeben.

Zieldefinition

Ziel 3: Obgleich der Kreis keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zielerreichung hat, ist neben der leitungsgebundenen Breitbandversorgung des Kreisgebietes auch eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen der 5. Generation, sog. 5G-Netze, anzustreben, mit denen bis 2025 der Mobilfunkstandard der 3. und 4. Generation in den bisherigen sog. LTE-Netzen (Long Term Evolution) ersetzt bzw. ergänzt werden sollen. Die Bundesregierung hat sich dieses Ziel gesetzt, und die politischen Akteure im Kreis Warendorf müssen sich dafür einsetzen, dass der Ausbau durch Ertüchtigung vorhandener Funkzellen und Erschließung neuer Standorte für Funkmasten innerhalb der gesetzten Frist auch in diesem Kreis erfolgen wird.

Maßnahme

  • Parallel zum Ausbau der leitungsgebundenen Breitbandversorgung erfolgt der Ausbau der Mobilfunknetze durch Ertüchtigung vorhandener Funkzellen und der Erschließung neuer Standorte für Funkmasten.

Umsetzung

  • Der Ausbau der Netze erfolgt durch die Netzbetreiber. Der Kreis hat auf den Ausbau des Mobilfunknetzes keinen unmittelbaren Einfluss.

3.1.2 Breitband- und Netzwerkausbau in der Kreisverwaltung

Die Netzwerkstruktur der Kreisverwaltung gliedert sich in verschiedene Ebenen:

Gebäudeverkabelung im Kreishaus (LAN):

Zieldefinition

Ziel 4: Das Gebäudenetzwerk soll mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s bis an den Arbeitsplatz bis Ende 2019 ausgebaut werden.[1]


[1] Weitere Informationen zu den technischen Hintergründen finden sich im gleichnamigen Anhang unter Abschnitt 3.1.2

Maßnahmen

  • Austausch der Netzwerkverkabelung im gesamten Gebäude.
  • Austausch der Netzwerkanschlussdosen in den Büroräumen.
  • Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten in den Etagenverteilern.

Die Nebenstelle und die Außenstellen des Kreises verfügen bereits über eine Gigabit-Infrastruktur.

Umsetzung

  • Das Projekt wurde im Jahr 2017 begonnen und soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein.
Netzwerkverbindungen zu den Außenstellen und zum Rechenzentrum der citeq:

Zieldefinition

Ziel 5: Zu allen Außenstellen und zur Interkommunalen Datenzentrale citeq sollen  leistungsfähige, stabile und wirtschaftliche Netzwerkanbindungen bis Ende 2020 eingerichtet werden.[1]


[1] Weitere Informationen zu den technischen Hintergründen finden sich im gleichnamigen Anhang unter Abschnitt 3.1.2

Maßnahmen

  • Errichtung leistungsfähiger Richtfunkstrecken zwischen dem Kreishaus und den Außenstellen des Kreises wo es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ziel ist es, einen geschlossenen Ring aus Richtfunkstrecken im Kreisgebiet aufzubauen um beim Ausfall einer Teilstrecke die Datenversorgung aus der anderen Richtung sicherzustellen.
  • Die Bandbreite der Hauptanbindung an die citeq soll von 100 Mbit/s auf die maximal mögliche Bandbreite erhöht werden. Ferner ist eine zweite Anbindung über einen physikalisch redundanten Weg geplant.
  • Dort, wo es möglich ist, werden im Rahmen der interkommunalen Kooperation auch die Gemeindeverwaltungen mit an die Richtfunkstrecken angebunden.

Umsetzung

Bisher sind die folgenden Standorte über Richtfunk angebunden:

  • Warendorf: Jobcenter Südstraße, Nebenstelle Düsternstraße
  • Ahlen: Jobcenter, Ausländerbehörde, Gesundheitsamt, Kommunales Integrationszentrum
  • Beckum: Jobcenter, Gesundheitsamt,  KFZ-Zulassungsstelle
  • Wadersloh: Jobcenter, Gemeindeverwaltung
  • Sassenberg: Jobcenter, Gemeindeverwaltung

Die folgenden Stecken sind im Bau:

  • Wadersloh: Museum Abtei Liesborn
  • Everswinkel: Jobcenter, Gemeindeverwaltung         

Über die Leistungssteigerung der Hauptverbindung zur citeq wird zurzeit verhandelt.

Eine weitere Aufgabe, die derzeit zur Lösung ansteht, ist die Frage, wie die neu verlegten Glasfaserstrecken (z.B. Deutsche Glasfaser) in das interne Netz zwischen dem Kreis, den Gemeinden und der citeq eingebunden werden können. Daran wird derzeit gearbeitet.

Weitere Informationen

Kontakt

Kreis Warendorf
Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de